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Ablauf für gesetzlich Versicherte

Beginn ist die Phase des Kennenlernens und ggf. der ersten Diagnosestellung sowie Informationsvermittlung u.a. zu Behandlungsmöglichkeiten, voraussichtliche -dauer. Dafür stehen Sprechstunden mit 6x 25 Minuten in unterschiedlicher Zusammensetzung zur Verfügung (3x 50 Minuten, 2x 75 Minuten, …).

Im Anschluss folgt die Probatorik, die alle notwendigen Rahmenbedingungen für den Therapiebeginn schafft. Sowohl formal, wie die Beantragung und die Therapievereinbarung, wie auch inhaltlich über den Ablauf und die Vorgehensweise in der Therapie – welche Maßnahmen und was zum erfolgreichen Therapieabschluss nötig ist.


Danach schließen sich entweder die Kurzeittherapie (KZT) 1 und 2 mit je 12 Sitzungen, oder die Akutbehandlung mit 12 Sitzungen (erweiterbar mit KZT 2) oder die Langzeittherapie (LZT) mit 60 Sitzungen an.


Jede Therapie kann zur nächsthöheren mit Antrag erweitert werden (nach KZT 2 kann LZT angeschlossen werden, dass insgesamt 60 Sitzungen gemacht werden können). Nach 60 Sitzungen ist eine Verlängerung um 20 Sitzungen in der Regel nach Antrag an den Gutachter möglich.

Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen zum Ablauf oder benötigen weitere Informationen? Gerne helfe ich Ihnen weiter. Hier können Sie mich erreichen.

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